Voraussetzungen
Sowohl die beruflichen Aufgaben als auch die Inhalte der Ausbildung im Pflege- und Gesundheitsbereich können international sehr unterschiedlich sein. Pflegefachkräfte aus dem Ausland, die in Hessen als Fachkräfte arbeiten möchten, benötigen daher eine entsprechende Anerkennung ihrer Berufsausbildung durch das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Pflegeabschlüsse, die außerhalb der EU erworben wurden, werden in der Regel nur unter Auflagen anerkannt. In diesem Fall erteilt die zuständige Behörde (Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)) einen Bescheid, welche Kenntnisse nachgewiesen werden müssen. Dieser Nachweis erfolgt entweder über eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang.
Anerkennung
Informationsportal der Bundesregierung Deutschland
Merkblatt
Merkblatt des Hessischen Landesamtes für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zur staatlichen Anerkennung von Pflegekräften aus Ländern außerhalb der EU